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Die Tauchausrüstung

Die im Einsatz verwendete Tauchausrüstung muss vielen Vorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV-R 2101) genügen. Die wichtigsten Kriterien sind:

  • Signalleinen mit 10 - 14 mm Durchmesser, einer Höchstzugkraft von mindestens 2000 N und einer maximalen Länge von 50m
  • Kontaminations- und Kälteschutz durch die Verwendung von Trockentauchanzügen und Vollgesichtsmasken
  • zwei redundante Reservedruck-Warneinrichtungen
  • mindest Gasvorrat von 2000 barl bei Tauchtiefen über 10 m

Um die Sicherheit des Einsatztauchers weiter zu erhöhen und die psychische Belastung zu minimieren kommt zusätzlich eine Sprecheinrichtung zum Einsatz, die eine dauerhafte Verbindung zum Taucher herstellt.

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