Die Tauchausrüstung
Die im Einsatz verwendete Tauchausrüstung muss vielen Vorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV-R 2101) genügen. Die wichtigsten Kriterien sind:
- Signalleinen mit 10 - 14 mm Durchmesser, einer Höchstzugkraft von mindestens 2000 N und einer maximalen Länge von 50m
- Kontaminations- und Kälteschutz durch die Verwendung von Trockentauchanzügen und Vollgesichtsmasken
- zwei redundante Reservedruck-Warneinrichtungen
- mindest Gasvorrat von 2000 barl bei Tauchtiefen über 10 m
Um die Sicherheit des Einsatztauchers weiter zu erhöhen und die psychische Belastung zu minimieren kommt zusätzlich eine Sprecheinrichtung zum Einsatz, die eine dauerhafte Verbindung zum Taucher herstellt.