Jahresbeiträge
laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.05.2022
auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 2 der Satzung
Kinder | 75,00 € |
Erwachsene | 90,00 € |
Familien | 181,00 € |
bei der Aufnahme ist eine zusätzliche einmalige Gebühr zu entrichten:
Aufnahmegebühr | 5,00 € |
Fälligkeit, Quotelung gemäß § 7 der Satzung:
Der Beitrag wird am 1. Januar fällig und ist bis spätestens zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres zu entrichten. |
Bei Aufnahme eines Mitgliedes ist der Jahresbeitrag im 1. Quartal in voller Höhe, im 2. Quartal zu 75 %, im 3. Quartal zu 50 % und im 4. Quartal zu 25 %, zuzüglich einer Aufnahmegebühr in bar zu entrichten. |